




Den Betrieb Sonett führen wir als Personengesellschaft (OHG).
Die Gesellschafter sind die Eigentümer und haften voll. Die Frage
der Verantwortung für das Eigentum an Grund, Gebäuden und Produk-
tionsmitteln, gab den Anstoß zur Gründung der SONETT VERMÖGENS-
VERWALTUNG GmbH im Jahr 2001.
Diese GmbH soll Eigentumsträger von Maschinen, Einrichtungen,
Gebäuden und Grundstücken sein und diese an die OHG zur Nutzung
vermieten.
Die Gesellschaftsanteile der GmbH sind nicht vererbbar. Grundstücke
und Produktionsmittel gehören nicht in den Privatbesitz. Sie sind sach-
gemäß zu verwalten und dem Unternehmen zur Nutzung zu über-
geben. Kauf, Finanzierung, Abschreibung und Vermietung von
Land, Gebäuden, Maschinen und Anlagen sind ein Feld, das eigen-
ständig in der Rechtsform der GmbH neben der OHG betrieben
und entwickelt werden soll.
Unabhängig von allen Rechtsformensteht für uns die unternehmerische
Verantwortung im Zentrum.
Unternehmensverantwortung ist in diesem Sinne nicht bestimmt durch
Anteile am Kapital (Gesellschafter), nicht durch Rechtsposition (Geschäfts-
führung) oder einzelne fachliche Kompetenz. Sie begründet sich viel-
mehr aus dem konkreten individuellen Verhältnis zu den geistigen Impulsen
von Sonett und deren Umsetzung.
Selbstverständlich müssen die rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und
chemisch-technischen Instrumente beherrscht werden. Sie bilden jedoch
nur das Handwerkszeug in der Hand des Unternehmers. Der Auftraggeber
des Unternehmers aber sind die Sonett Impulse selbst.
Mit Sonett Impulse meinen wir eine geistig wesenhafte Realität,
die Identität Sonett. Im Sinne dieser Realität die Qualität unserer
Produkte zu gestalten, deren Erscheinungsbild, die Betriebsabläufe
und besonders auch die Kommunikation mit Händlern und Verbrauch-
ern, ist die eigentliche unternehmerische Aufgabe. Das Einlassen auf
ein solches Geistes-Leben erfordert höchste Aufmerksamkeit für das,
was geschehen soll, das Potential und die Liebe es umzusetzen und,
- allem voran, die Fähigkeit der Identifikation. Überschuß, Gewinn,
sind unseres Erachtens weder einseitig dem Kapital, noch den Mit-
arbeitenden, oder den Produkten zuzuschlagen. Wir verstehen Gewinn
vielmehr als Frucht der Kommunikation von Markt und Unternehmen
insgesamt. Betriebsüberschüsse von Sonett fließen ungeschmälert in die
Entwicklung und den Substanzaufbau des Unternehmens, - d.h. zunächst,
sie mindern die Schulden. Ertragsabhängige Entlohnung und Gewinn-
ausschüttung ist nicht vorgesehen.
Indem sich Sonett entsprechend seinen ureigenen geistigen Impulsen
entwickelt, gehen wir davon aus, dass dieses Unternehmen auch seinen
gesamtgesellschaftlichen Aufgaben in wirtschaftlicher, sozialer und
kultureller Hinsicht gerecht wird.