Bereits seit dem Mittelalter sind uns aus der Literatur Versuche mit Tieren bekannt. Diese
Versuche dienten dazu  Erkenntnisse zu liefern über die Verträglichkeit von Stoffen, über die
Auslöser von Krankheiten, die Wirksamkeit von Medikamenten, über Stoffwechselvorgänge im
Organismus, oder über  bestimmte Verhaltensmuster. Die wohl bekanntesten Tierversuche aus
der  Verhaltensforschung waren die der Graugänse von Konrad Lorenz..

Werden bei diesen Versuchen die Tiere artgerecht gehalten und wird Ihnen kein Schmerz
zugefügt sind solche Versuche für unser Empfinden durchaus in Ordnung. Sind  jedoch  diese
Versuche mit  Isolation und Schmerzen für die Tiere  verbunden, muss unser natürliches
Empfinden dagegen rebellieren. Ob die Erkenntnisse, die aus solchen Versuche gewonnen
werden, ohne weiteres vom Tier auf den Menschen übertragen werden können, wie uns die
Forschung glauben machen will, darf in vielen Fällen angezweifelt werden.

Aus einer Broschüre der Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatzmethoden für
Tierversuche (SET, Mainz), geht hervor, dass von den im Jahre 1990 insgesamt durchgeführten
Tierversuchen, ca. 87% für medizinische Diagnostik, Therapie, Arzneimittel und
Grundlagenforschung gemacht wurden; ca. 10% für das Testen von anderen Stoffen auf ihre
Verträglichkeit und Umweltgefährdung und ca. 2% für das Testen von Pflanzenschutzmitteln.

Es gibt keine „tierversuchsfreien“ Produkte im Bereich Waschmittel,
Reinigungsmittel und Körperpflege

Dekorative Kosmetik:                 

Seit 1986 sind zur Entwicklung von dekorativer Kosmetik, gemäß Tierschutzgesetz §7, Abs. 5,
jegliche Tierversuche in Deutschland verboten.

Das heißt jedoch, dass im europäischen Ausland an Tieren getestete dekorative Kosmetik
trotzdem in Deutschland verkauft werden darf.

Pflegende Kosmetik:                 

Laut dem Industrieverband für Körperpflege- und Waschmittel, IKW, werden seit 1989 in
Deutschland keine kosmetischen Fertigprodukte mehr im Tierversuch getestet. Seit 1998 sind
Tierversuche dafür in Deutschland verboten. Ab 2009 sollen Tierversuche für pflegende
Kosmetik in der gesamten EU verboten werden.

Das heißt jedoch, dass bis dahin im europäischen Ausland an Tieren getestete Kosmetik in
Deutschland verkauft werden darf.

Wasch- und Reinigungsmittel:                 

Nach dem dt. Tierschutzgesetz vom Mai 1998 sind Tierversuche zur Entwicklung von Wasch-
und Reinigungsmitteln verboten.

Rohstoffe für Kosmetik, Waschmittel, Reinigungsmittel und sonstige Rohstoffe:

Die Hersteller dieser Rohstoffe sind auf Grund der Chemikalien- und Gefahrstoffverordnung
sowie weiterer nationaler und EU- Verordnungen verpflichtet, für die Zulassung dieser
Rohstoffe, gleichgültig ob petrochemischen oder natürlichen Ursprungs und unabhängig vom
späteren Einsatzgebiet, Nachweise für die toxikologische Unbedenklichkeit für Mensch und
Umwelt zu erbringen.

Dafür sind Tierversuche zwingend vorgeschrieben.

Bis heute sind nur wenige Untersuchungsnachweise ohne Tierversuche als sichere,
wissenschaftlich anerkannte Alternativen zugelassen worden.

Weiterhin steht an, dass für ca.130.000 „Alt-Chemikalien“ eine neue Zulassung beantragt
werden muss (REACH) mit umfassenden toxikologischen Nachweisen und Tierversuchen.

Überblick über die aktuellen gesetzlichen Anforderungen für
Tierversuche bei Waschmitteln, Reinigungsmitteln und Kosmetika:

Laut dem Deutschen Tierschutzbund gibt es keinen Stoff, von dem wir sagen können, er sei
noch nie an Tieren getestet worden - selbst mit unseren alltäglichsten Nahrungsmitteln Wasser
und Salz wurden Versuche an Tieren durchgeführt! Aus diesem Grund gibt es auch keine
Kosmetik, keine Waschmittel oder Reinigungsmittel, die absolut frei von Tierversuchen sind.

Auch die PositivListe des deutschen Tierschutzbundes oder das Logo mit dem Hasen und der
schützenden Hand, das vom IHTK e.V. (Int. Herstellerverband gegen Tierversuche) vergeben
wird, sagen lediglich aus, dass diese Firmen keine Rohstoffe verwenden, die nach 1979 an
Tieren getestet worden sind. Dies bedeutet jedoch zugleich, dass sich diese Firmen auch aus
 positiven Weiterentwicklungen von chemischen Rohstoffen wie die vollständig abbaubaren
pflanzlichen Zuckertenside oder Emulgatoren seit 1979 ausschließen, weil für die Zulassung
von jedem neuen chemischen Rohstoff zwingend Tierversuche vorgeschrieben sind.

Die Aussage einer Institution oder eines Unternehmens, dass seine Produkte „tierversuchsfrei“
seien, heißt entweder, dass mit den Endprodukten keine Tierversuche gemacht wurden, was
für Waschmittel und Kosmetik in Deutschland  sowieso verboten ist, oder es heißt, dass ab
einem  willkürlich festgelegten Zeitpunkt keine Tierversuche mit den Rohstoffen gemacht
worden sind.

In jedem Fall wird mit dem Prädikat „tierversuchsfrei“ der Eindruck erweckt, das Produkt und
damit auch dessen Rohstoffe seien frei von Tierversuchen, was quasi für kein einziges Produkt
zutreffend ist. Dies ist der Grund, dass auch der Zertifizierungsverband der deutschen
Naturkosmetik-Hersteller (BDIH) empfiehlt, die Bezeichnung „ohne Tierversuche“  nicht für
Werbezwecke einzusetzen. Die Bezeichnung „ohne Tierversuche“  wurde bereits mehrfach  von
Gerichten als unlauterer Wettbewerb verboten (OLG Frankfurt v. 22.12.1988;  OLG Düsseldorf
v. 17.5.1990;  LG Köln v. 5.6.1990;  OLG Stuttgart v. 30.4.1999)

Folgerungen aus den beschriebenen gesetzlichen Anforderungen:

Für SONETT gilt, dass für die Entwicklung aller Produkte nie Tierversuche gemacht worden
sind, - auch nicht vor 1998. Seit 1998 gilt dieses Verbot für alle Hersteller von Wasch- und
Reinigungsmittel gleichermaßen, egal ob ökologisch oder konventionell.

In Bezug auf die Rohstoffe dürfte wahrheitsgemäß kein Hersteller die Aussage
„tierversuchsfrei“ in Anspruch nehmen.

Wenn wir unsere Ablehnung von Tierversuchen zum Ausdruck bringen wollen bleibt nur, diese
Ablehnung deutlich zu formulieren gegenüber unseren Lieferanten, die Entwicklung
alternativer Testmethoden konkret zu fördern und die gegenwärtige Situation der Tierversuche
nüchtern zu beschreiben und nicht mit dem Begriff „keine Tierversuche“  einen unzutreffenden
Eindruck zu suggerieren.                                                                                                                       

SONETT  2004

Umgang bei SONETT:

onlineshop-oesterreich
häufig gestellte Fragen